Checkliste für Ihr Feuerwerk
Ein eigenes Feuerwerk ist gar nicht so kompliziert zu arrangieren. Den Großteil der Formalitäten erledigen wir für Sie. Nachfolgend Hinweise, wie Sie Schritt für Schritt am besten vorgehen:Zuerst ein paar ermutigende Hinweise:
- Feuerwerke sind für private und geschäftliche Anlässe möglich.
- Die nachfolgend beschriebenen Sicherheitsanforderungen sollen Ihnen einen Einblick geben, welche Vorschriften der Feuerwerker beachten muss. Sie sollen uns lediglich bei der Vorplanung des Feuerwerks behilflich sein. Die Verantwortung für alle sicherheitstechnischen Belange liegt selbstverständlich zu jedem Zeitpunkt voll bei uns.
- Ihnen unnötige Kosten zu ersparen ist Ziel unserer Checkliste. Wir haben die nachfolgenden Punkte erarbeitet, die erfolglose Vor-Ort-Termine und unnötige Kosten von vornherein auszuschließen sollen.
1. Grundkonzept Ihres Feuerwerkes
Zunächst sollten Sie sich folgende grundsätzliche Gedanken über Ihr Feuerwerk machen:- Möchte ich ein Bodenfeuerwerk (Mindestabstand ab 30 Meter), das möglichst nah und effektvoll am Publikum abgebrannt werden kann?
- Möchte ich auch Höhenfeuerwerk abbrennen (Mindestabstand 50 Meter, besser 75 Meter)?
- Für ein Höhenfeuerwerk: Möchte ich eine Mischung zwischen kleinen, mittleren und großen Kugelbomben (üblich und am schönsten) oder
- bevorzuge ich lieber kleine Kaliber, preisgünstig, daher sind viele Schüsse möglich?
- bevorzuge ich prestigehalber lieber große Kaliber, weil diese auf mehrere Kilometer Entfernung noch gesehen werden?
- lege ich besonderen oder möglicherweise ausschließlichen Wert auf Figurenbomben, z. B. viele Herzen im Durchmesser von 100 Meter, die 200 Meter hoch in den Himmel schießen?
2. Unverbindliche Absprache von Termin und Auftragswert
Bevor Sie Zeit und Mühe investieren, Details zu klären, rufen Sie uns bitte an und lassen Sie sich kostenlos und unverbindlich den Termin für Ihr Feuerwerk reservieren. Wir sagen Ihnen, ob zu dem gewünschten Termin noch Kapazitäten frei sind.
3. Voraussetzungen für die von Ihnen auszuwählende Abbrennstelle
Nachdem Sie wissen, welche Gegenstände zum Einsatz kommen sollen, können Sie in der Preisiste auch die erforderlichen Sicherheitsabstände ersehen und sich nun ein geeignetes Gelände aussuchen, auf dem das Feuerwerk abgebrannt werden soll. Dieses Gelände darf sich nicht in unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern, Altenheimen, Kindergärten, etc. befinden. Gehen wir in einem Beispiel davon aus, dass Sie ein Bodenfeuerwerk und ein Höhenfeuerwerk mit Kugelbomben, Kaliber 75 mm bis 150 mm abbrennen lassen wollen. Der Sicherheitsabstand beträgt also für dieses Feuerwerk 150 Meter. Das bedeutet: Um die Abbrennstelle des Feuerwerks wird, wie mit einem Zirkel ein Kreis, mit Radius von 150 Meter, gezogen. Um die etwa 4 x 8 m große Abbrennstelle entsteht hier eine Sicherheitszone (Absperrband), in der...- sich während des Abbrennens des Feuerwerks keine Personen oder Tiere aufhalten dürfen.
- sich keine brandempfindlichen Objekte befinden dürfen. Brandempfindliche Objekte sind zum Beispiel: Heustadel, Tankstellen, besonders empfindliche und geschützte Denkmäler, etc.
Nicht brandempfindlich und daher gestattet sind: Zum Zeitpunkt des Feuerwerks unbewohnte Häuser oder bewohnte Häuser, wenn sichergestellt ist, dass während des Feuerwerks keine Person aus diesen heraus kommen. Es ist also durchaus zulässig, dass sich in der Sicherheitszone z. B. Ihr Haus und die Häuser Ihrer Nachbarn befinden. - sich vorzugsweise keine Verkehrswege befinden sollen. Diese müssten sonst durch Feuerwehr oder Polizei für die Dauer des Feuerwerks vorübergehend abgesperrt werden.
Ein Feuerwerk muss nicht unbedingt "vor Ihrer Haustür" oder unmittelbar vor dem Lokal in dem Sie feiern, abgebrannt werden. Unsere Feuerwerke sind von überwältigender Größe und können durchaus etwas entfernt von Ihren Feierlichkeiten abgebrannt werden.
Tipp: Bodenfeuerwerke sollten nicht weiter als 200 Meter vom Publikum entfernt, Höhenfeuerwerke nicht weiter als 500 Meter vom Publikum entfernt abgebrannt werden, damit die optisch überwältigende Wirkung nicht verloren geht.
Tipp: Bodenfeuerwerke sollten nicht weiter als 200 Meter vom Publikum entfernt, Höhenfeuerwerke nicht weiter als 500 Meter vom Publikum entfernt abgebrannt werden, damit die optisch überwältigende Wirkung nicht verloren geht.
4. Aussuchen der Abbrennstelle
Nachdem Sie die Voraussetzungen des Sicherheitsbereiches kennen, ist Ihr Engagement gefragt: Versuchen Sie eine geeignete Abbrennstelle zu finden und mit dem Grundstückseigentümer in Kontakt zu treten. Dieser muss sich mit dem Abbrennen eines Feuerwerks auf seinem Grundstück (=Abbrennstelle 4 x 8 Meter) schriftlich einverstanden erklären! Bevor Sie jedoch möglicherweise unnötige Mühe in eine Zustimmung des Eigentümers investieren, hier zwei Tips:- Überprüfen Sie, ob die Mindestgröße des Sicherheitsbereiches vorhanden ist. Schauen Sie sich selbst den Platz an und verlassen Sie sich nicht auf "Hören-Sagen"!
- Schätzen Sie nicht die Größe des Sicherheitsbereiches - Sie verschätzen sich garantiert! Messen Sie mit großen Schritten (bei einem Erwachsenen entspricht dies etwa 1 Meter).
- Ideal ist eine Kopie der Flurkarte. Wenn Sie diese beschaffen können ersparen Sie sich Messungen und helfen uns, das Genehmigungsverfahren erheblich zu beschleunigen. Eine Skizze mit Abständen (gemessen in Schritten) genügt jedoch auch.
- Selbstverständlich wird der Boden, auf dem das Feuerwerk abgebrannt wird, nicht beschädigt Kugelbomben werden von Abschussgestellen verschossen, Bodenfeuerwerkskörper können auf Unterlagen gezündet werden. Nach Absprache ist es manchmal nötig, einzelne Latten in den Boden zu schlagen um Holzgestelle aufzubauen und zu befestigen.
- Beim Abbrennen eines Feuerwerks fallen Abfälle an (etwa ein Müllsack voll). Die Grobreinigung und Entsorgung übernimmt der Pyrotechniker nach dem Abbrennen. Eine eventuell erforderliche gründliche Reinigung (Entfernen von kleinen und kleinsten Papierstücken) muss der Auftraggeber durchführen.
- Unser Unternehmen ist nach den gesetzlichen Bestimmungen ausreichend versichert, um für eventuell auftretende Sach- und Personenschäden in vollem Umfang zu haften.
- Der verantwortliche Feuerwerker ist gesetzlich gehalten, Personen aus dem Sicherheitsbereich herauszuweisen. Dieses Recht darf ihm vom Grundstückseigentümer nicht verwehrt werden.
- Die Zustimmung des Grundstückseigentümers benötigen wir - in Ihrem eigenen Interesse - schriftlich auf dem Formular, dass Sie auf dieser Seite unter Formulare finden. Mündliche Zustimmungen sind für uns nicht verbindlich.
5. Anforderungen eines Vor-Ort-Termins zur Besichtigung der Abbrennstelle
- Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, einen Pyrotechniker unseres Hauses anzufordern. Wenn Sie die vorherigen Punkte beachtet haben, können zum vereinbarten Termin vor Ort alle Details geklärt werden und Sie werden eine verbindliche Zusage erhalten, dass das Feuerwerk an dem von Ihnen gewünschten Platz statt finden kann.
- Zur Anforderung eines Vor-Ort-Termins benötigen wir von Ihnen:
- Grobskizze der Abbrennstelle und des Sicherheitsbereiches oder Angabe in Google Earth
- Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers
- Bestellung über das beabsichtigte Feuerwerk
Was verstehen Feuerwerker unter...? (Begriffsbestimmungen)
- Abbrennstelle ist der tatsächlich benötigte Platz, der für den Aufbau des Feuerwerks benötigt wird. In der Regel ist dieser nicht größer als 4 x 8 Meter. Für die Benutzung dieser Fläche ist die Zustimmung des Grundstückseigentümers zwingend erforderlich.
- Sicherheitsbereich ist die Zone um die Abbrennstelle herum, die während der Dauer des Feuerwerks nicht von unbefugten Personen betreten werden darf. Eine Zustimmung von dem/den Eigentümer(n) für die "Benutzung" dieser Fläche(n) ist sinnvoll, aber nicht zwingend erforderlich.