Großfeuerwerkerlehrgang € 760,-

Feuerwerk Ausbildung

incl. großem Prüfungsfeuerwerk - mit behördlicher Prüfung


001-schulungsfahrzeug01 - Bild anklicken zum Vergrößern002-aufbau-bei-regen02 - Aufbau bei Regen003-teilnehmer03 - Aufbau



Lehrgangsbezeichnung nach dem Sprengstoffgesetz (1. SprengV, § 32):

Grundlehrgang für das Verwenden von pyrotechnischen Gegenständen (Abbrennen von Feuerwerken aller Klassen).


Zielgruppe:

  • Personen, die gewerblich oder privat (Hobbypyrotechniker) Feuerwerke abbrennen wollen,
  • Bühnentechniker, die pyrotechnische Gegenstände der Klassen III und IV im Freien (Freilichtbühnen) abbrennen wollen.

Die Durchführungsanweisung zum § 28 Abs. 3 der Unfallverhütungsvorschrift "Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung" GUV-I 810, gültig ab 1. April 1998, sieht für die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände der Klasse III und IV bei Produktionen im Freien neben der Teilnahme am Bühnenpyrotechnikerlehrgang auch die Teilnahme an diesem Lehrgang vor.


004-bodeneffekt04 - Bodeneffekte005-brennende-herzen05 - Lichterbild006-bersttest06 - Bersttest



Abschluss / Zeugnis:

Der Lehrgang schließt mit einer Prüfung unter behördlicher Aufsicht ab. Bei bestandener Prüfung erhält der Teilnehmer ein Fachkundezeugnis, mit dem er seine Erlaubnis bzw. seinen Befähigungsschein nach dem Sprengstoffgesetz bei seiner Behörde ausstellen lassen kann. Die Fachkunde bezieht sich dabei auf die Klassen I, II, III, IV, T1, T2 und pyrotechnische Sätze (Schwarzpulver).


Qualifikationsbezeichnung:

Behördlich geprüfte(r) Großfeuerwerker(in) mit Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz für das Abbrennen von Großfeuerwerken zu gewerblichen oder privaten Anlässen.


007-tagesbombe07 - Fahnenbombe008-grosse-kaliber08 - 300 mm Kugelbombe009-fahnenbombe09 - Fahnenbombe



Zulassungsvoraussetzungen:

  • Mindestalter von 21 Jahren
  • Vorlage einer gültigen Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 der 1. SprengV (Achtung: Die UB ist nur ein Jahr gültig). Diese muss bis zum Lehrgangsbeginn vorliegen (die Ausstellung der UB dauert im Normalfall 6 Wochen), sonst kann die Teilnahme am Lehrgang nicht ausgesprochen werden.
  • Bescheinigung des Unternehmers über die Mitwirkung an 26 Großfeuerwerken. Bei Schwierigkeiten wenden Sie sich bitte an uns (08803 6369-0).
Hinweis AusbildungsfeuerwerkeDie Mitwirkung an Großfeuerwerken und das Ausstellen einer entsprechenden Bescheinigung ist bei der Pyrotechnikerschule möglich, nähere Informationen unter Schul-/Ausbildungsfeuerwerke.

Erläuterungen zu den Zulassungsvoraussetzungen


010-bodenfeuerwerk10 - Bodenfeuerwerk011-roemische-lichter11 - Römische Lichter012-bombetten12 - Bombettenbatterien



Lehrgangsdauer:

Die Lehrgangsdauer ist gesetzlich geregelt und beträgt 5 Tage (Montag bis Freitag).


Kundenfreundliche Unterrichtszeiten:

Unsere Unterrichtszeiten sind gegenüber denen unserer Mitbewerber besonders kundenfreundlich: Beginn des Unterrichts ist erst am Montagnachmittag 14.45 Uhr und Ende des Unterrichts bereits am Freitagmittag, 12.00 Uhr.
Beginn und Ende des Unterrichts sind auf den Bahnfahrplan abgestimmt. Sogar Teilnehmer aus Hamburg und Umgebung brauchen erst am Montag die Reise antreten und sind noch am Freitagabend wieder zu Hause.


Außerdem:

Attraktive Unterrichtszeiten mit Nachmittagspausen zum Entspannen oder Wandern in der Bilderbuchlandschaft rund um das Schulungsheim!


013-aufbau-hoehenfeuerwerk13 - Aufbau Höhenfeuerwerk014-kugelbombe14 - Höhenfeuerwerk015-wasserfall15 - Wasserfall



Termine und Preise:

Standard-Termin ist August, im direkten Anschluss an das letzte Schulungswochenende mit 6 Feuerwerken. Da die Lehrgänge meist voll ausgebucht sind, finden des Öfteren Zusatztermine statt.
Unsere Lehrgangspreise sind außerordentlich günstig und nur einer der zahlreichen Pluspunkte gegenüber unseren Mitbewerbern.

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Förderung:

Wenn durch die Teilnahme am Lehrgang Arbeitslosigkeit verhindert oder beseitigt werden kann oder die Arbeitsvermittlungschancen erhöht werden übernimmt evtl. die Bundesagentur für Arbeit die Ausbildungskosten. Für Zeitsoldaten übernimmt oft der Berufsförderungsdienst die Ausbildungskosten.
Arbeitgeber mit weniger als 50 Beschäftigten haben gem. § 8 BFG auf Antrag die Möglichkeit Erstattung der Lehrgangskosten in Anspruch zu nehmen. Nähere Informationen unter www.bildungsfreistellung.rlp.de


016-lichterbild16 - Lichterbild017-funktuendgeraet17 - Funkzündgerät018-pause18 - Pause



Weitere Informationen:

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Informationen zum Schulungsheim
Stundenplan zur Großfeuerwerkerausbildung


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