Schul- / Ausbildungsfeuerwerk € 150,-
zur Erlangung der Zulassungsvoraussetzung zum Großfeuerwerkerlehrgang
die vorgeschriebenen 26 Feuerwerke können auf mehrere Jahre verteilt und ebenso bezahlt werden
Auch als Geschenkgutschein für Teilnahme an einem Schulfeuerwerk erhältlich
Zielgruppe:
Privatpersonen (auch Hobbypyrotechniker) und im Veranstaltungswesen tätige Personen, die an staatlich anerkannten Lehrgängen teilnehmen möchten und die gesetzlich vorgeschriebenen Zulassungsvoraussetzungen einer Fachpraxis nicht oder nur teilweise erfüllen. So werden beispielsweise
► für den Bühnenpyrotechnikerlehrgang der Nachweis über die Mitwirkung bei der Erzeugung 15 pyrotechnischer Effekte,
► für den Sonderlehrgang Pyrotechnik der Nachweis über die Mitwirkung bei der Erzeugung 10 pyrotechnischer Effekte,
► für den Großfeuerwerkerlehrgang der Nachweis über die Mitwirkung bei 26 Großfeuerwerken
gefordert. Oftmals ist es den an den Lehrgängen interessierten Personen nicht oder nur unzumutbar schwer möglich, diese Zulassungsvoraussetzungen zu erfüllen. Hier bietet die Pyrotechnikerschule die Möglichkeit, diese Zulassungsvoraussetzungen im Rahmen einer praktischen Ausbildung zu erfüllen und die entsprechenden Nachweise zu erwerben. Dies gilt auch für die beabsichtigte neue und erschwerte Ausbildungsordnung.
Die Ausbildung der Pyrotechnikerschule für die Teilnahme zum Großfeuerwerkerlehrgang:
Was für den Theaterpyrotechnikerlehrgang möglich und für den Sonderlehrgang Pyrotechnik schwer erscheint, ist beim Großfeuerwerkerlehrgang nahezu unmöglich: Die Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Zulassungsvoraussetzungen. Der Nachweis über die Mitwirkung an 26 Großfeuerwerken war bisher nur auserwählten Pyrotechnikern möglich. Aus Sorge um neue Konkurrenz werden in der Regel von keinem Feuerwerksbetrieb solche Nachweise über die Mitwirkung bei Feuerwerken ausgestellt.
Die Pyrotechnikerschule eröffnet den Zugang zu diesem Arbeitsgebiet: Mit Schulfeuerwerken, die weit über die gesetzlichen Anforderungen an die Zulassungsvoraussetzungen hinaus reichen, ist es nun möglich, dem Grundanliegen des Gesetzes nachzukommen: Intensives Training und Vorbereitung auf den Lehrgang und das selbständige Arbeiten, statt wie bisher Geheimniskrämerei bei der Arbeit.
Wir verwenden über 50 verschiedene Sorten Kugelbomben mit Kalibern von Ø 60 mm bis Ø 300 mm, über 30 verschiedene Sorten Bodenfeuerwerkskörper sowie verschiedene Raketen. Zu jedem Schulfeuerwerk erhalten Sie eine ausführliche Dokumentation sowie umfangreiche Unterweisung durch den Lehrgangsträger.
Zulassungsvoraussetzungen:
Das Mindestalter für Schulfeuerwerke ist 18 Jahre, das Mindestalter zur Teilnahme am Großfeuerwerkerlehrgang 21 Jahre.
Ausbildungsdauer:
Je nach vorhandenem Umfang der bereits erreichten Zulassungsvoraussetzungen. Für die Vorbereitung auf den Großfeuerwerkerlehrgang finden jährlich 26 Schulfeuerwerkstermine (4 Wochenenden) und etwa 10 Auftragsfeuerwerkstermine statt, die einzeln und unabhängig voneinander gebucht werden können. Es finden an einem Schulungswochenende sechs bzw. sieben Feuerwerke statt. Die Feuerwerke werden unter Anleitung von den Lehrgangsteilnehmern selbst aufgebaut und gezündet.
Termine / Preise:
Von Juni bis August (und zusätzliche Einzeltermine nach Bedarf); sechs bzw. sieben Feuerwerke an einem Schulungswochenende. Für die Teilnahme an einem Schulfeuerwerk (das ist ein Feuerwerk, welches für Lehrgangsteilnehmer organisiert wird) zur Vorbereitung auf den Großfeuerwerkerlehrgang werden € 150,- Unkostenbeitrag berechnet. zur Preisübersicht zur Terminübersicht
Förderung:
► Wenn durch die Teilnahme am Lehrgang Arbeitslosigkeit verhindert oder beseitigt werden kann oder die Arbeitsvermittlungschancen erhöht werden übernimmt evtl. die Bundesagentur für Arbeit die Ausbildungskosten.
► Für Zeitsoldaten übernimmt oft der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr die Ausbildungskosten.
► Arbeitgeber mit weniger als 50 Beschäftigten haben gem. § 8 BFG auf Antrag die Möglichkeit Erstattung der Lehrgangskosten in Anspruch zu nehmen. Nähere Informationen unter www.bildungsfreistellung.rlp.de
Veranstaltungsort:
Schulfeuerwerke zur Erlangung der Zulassungsvoraussetzungen für den Großfeuerwerkerlehrgang finden im Raum München / Garmisch-Partenkirchen statt. Einzelheiten finden Sie im Menü unter Termine.
Begleitpersonen oder Familienangehörige können mitgebracht werden, müssen sich jedoch außerhalb der Sicherheitszone aufhalten.
Weitere Informationen:
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