Großfeuerwerkerlehrgang € 790,-
Ausbildung zum Feuerwerker
incl. großem Prüfungsfeuerwerk - mit behördlicher Prüfung
Weitere Details finden Sie in den Anmeldeunterlagen, die Sie hier direkt runterladen können.
Lehrgangsbezeichnung nach dem Sprengstoffgesetz (1. SprengV, § 32):
Grundlehrgang für das Verwenden von pyrotechnischen Gegenständen (Abbrennen von Feuerwerken aller Klassen).
Zielgruppe:
► Personen, die gewerblich oder privat (Hobbypyrotechniker) Feuerwerke abbrennen wollen,
► Veranstaltungstechniker oder Bühnenpyrotechniker, die pyrotechnische Gegenstände der Kategorien F3 und F4 (bzw. Klasse III und IV) im Freien (Freilichtbühnen) abbrennen wollen.
Die Durchführungsanweisung zum § 28 Abs. 3 der Unfallverhütungsvorschrift "Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung" GUV-I 810, gültig ab 1. April 1998, sieht für die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F3 und F4 bei Produktionen im Freien neben der Teilnahme am Bühnenpyrotechnikerlehrgang auch die Teilnahme an diesem Lehrgang vor.
Abschluss / Zeugnis:
Der Lehrgang schließt mit einer Prüfung unter behördlicher Aufsicht ab. Bei bestandener Prüfung erhält der Teilnehmer ein Fachkundezeugnis, mit dem er seine Erlaubnis bzw. seinen Befähigungsschein nach dem Sprengstoffgesetz bei seiner Behörde ausstellen lassen kann. Die Fachkunde bezieht sich dabei auf die Kategorien F2, F3, F4, S1, S2, T1, T2, P1 und P2 (bzw. der entsprechenden Klassen, pyrotechnischen Sätze und Schwarzpulver).
Qualifikationsbezeichnung:
Behördlich geprüfte(r) Großfeuerwerker(in) mit Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz für das Abbrennen von Großfeuerwerken zu gewerblichen oder privaten Anlässen.
Zulassungsvoraussetzungen:
► Mindestalter von 21 Jahren
► Vorlage einer gültigen Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 der 1. SprengV (Achtung: Die UB ist nur ein Jahr gültig). Diese muss bis zum Lehrgangsbeginn vorliegen (die Ausstellung der UB dauert im Normalfall 6 Wochen), sonst kann die Teilnahme am Lehrgang nicht ausgesprochen werden.
► Bescheinigung des Unternehmers über die Mitwirkung an 26 Großfeuerwerken. Bei Schwierigkeiten wenden Sie sich bitte an uns (08803 6369-0).
Erläuterungen zu den Zulassungsvoraussetzungen
Lehrgangsdauer:
Die Lehrgangsdauer ist gesetzlich geregelt und beträgt 5 Tage (Montag bis Freitag).
Kundenfreundliche Unterrichtszeiten:
Unsere Unterrichtszeiten sind gegenüber denen unserer Mitbewerber besonders kundenfreundlich: Beginn des Unterrichts ist erst am Montagnachmittag 14.45 Uhr und Ende des Unterrichts bereits am Freitagmittag, 14.00 Uhr.
Beginn und Ende des Unterrichts sind auf den Bahnfahrplan abgestimmt. Sogar Teilnehmer aus Hamburg und Umgebung brauchen erst am Montag die Reise antreten und sind noch am Freitagabend wieder zu Hause.
Außerdem:
Attraktive Unterrichtszeiten mit Nachmittagspausen zum Entspannen oder Wandern in der Bilderbuchlandschaft rund um das Schulungsheim!
Termine und Preise:
Standard-Termin ist August, im direkten Anschluss an das letzte Schulungswochenende mit 6 Feuerwerken.
Unsere Lehrgangspreise sind außerordentlich günstig und nur einer der zahlreichen Pluspunkte gegenüber unseren Mitbewerbern. zur Preisübersicht zur Terminübersicht
Förderung:
► Wenn durch die Teilnahme am Lehrgang Arbeitslosigkeit verhindert oder beseitigt werden kann oder die Arbeitsvermittlungschancen erhöht werden übernimmt evtl. die Bundesagentur für Arbeit die Ausbildungskosten. Dieser Lehrgang in der KursNet Datenbank der Bundesagentur für Arbeit. Achten Sie auf die Termine.
► Für Zeitsoldaten übernimmt oft der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr die Ausbildungskosten..
► Arbeitgeber mit weniger als 50 Beschäftigten haben gem. § 8 BFG auf Antrag die Möglichkeit Erstattung der Lehrgangskosten in Anspruch zu nehmen. Nähere Informationen unter www.bildungsfreistellung.rlp.de
Weitere Informationen:
Anmeldeunterlagen runterladen
Anmeldeunterlagen per Post anfordern
Informationen zum Schulungsheim
Stundenplan zur Großfeuerwerkerausbildung














