Bühnenpyrotechnikerlehrgang € 450,-
Ausbildung zum Bühnen-Feuerwerker
mit behördlicher Prüfung - jeweils im März, Juni und Oktober
Lehrgangsbezeichnung nach dem Sprengstoffgesetz (1. SprengV, § 32):
Grundlehrgang für den Umgang - ausgenommen das Herstellen und das Wiedergewinnen - mit pyrotechnischen Gegenständen und pyrotechnischen Sätzen in Theatern oder vergleichbaren Einrichtungen.
Zielgruppe:
Bühnen- und Studiotechniker / Veranstaltungstechniker / Feuerwehr und Katastrophenschutz / Hobbypyrotechniker für private Zwecke (T2 Schein), die im Rahmen ihrer Tätigkeit mit pyrotechnischen Gegenständen oder pyrotechnischen Sätzen umgehen wollen, für die eine Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz vorgesehen ist.
Abschluss / Zeugnis:
Der Lehrgang schließt mit einer Prüfung unter behördlicher Aufsicht ab. Bei bestandener Prüfung erhält der Teilnehmer ein Fachkundezeugnis, mit dem er seine Erlaubnis bzw. seinen Befähigungsschein nach dem Sprengstoffgesetz bei seiner Behörde ausstellen lassen kann. Die Fachkunde bezieht sich dabei auf die Kategorien F1, F2, F3, F4, P1, P2, S1, S2, T1, T2 (bzw. den entsprechenden Klassen), pyrotechnische Sätze (Schwarzpulver) sowie pyrotechnische Munition (nur für Teilnehmer die zustäzlich die Fachkunde für die Waffenbesitzkarte erwerben wollen) PM I und PM II.
Qualifikationsbezeichnung:
Behördlich geprüfte(r) Bühnenpyrotechniker(in) mit Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz für den Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen und Sätzen in Theatern oder vergleichbaren Einrichtungen (Hallen, Studios, Diskos, etc.).
Zulassungsvoraussetzungen:
► Mindestalter von 21 Jahren
► Vorlage einer gültigen Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 der 1. SprengV (Achtung: Die UB ist nur ein Jahr gültig). Diese muss bis zum Lehrgangsbeginn vorliegen (die Ausstellung der UB dauert im Normalfall 6 Wochen), sonst kann die Teilnahme am Lehrgang nicht ausgesprochen werden.
► Ausbildung als Requisiteur, Waffenmeister, Bühnenmeister, Beleuchtungsmeister oder nachweisbare Kenntnisse und Fertigkeiten über eine vergleichbare Tätigkeit (z. B. Veranstaltungstechniker, Tontechniker, Handwerker in den Theaterwerkstätten, Bühnenbildner, Maskenbildner, Regisseur, Kameramann usw.) in einer öffentlich-rechtlich geregelten Prüfung oder alternativ:
► Bescheinigung über eine mindestens einjährige Tätigkeit in Theatern, Veranstaltungsbetrieben oder vergleichbaren Einrichtungen (z. B. Schulen, Diskotheken, Gaststätten, Kirchen, Jugendzentren, Laientheater, Musikbands, Mehrzweckhallen, Bars, Eventagenturen, PA- und Beleuchtungsverleih, Theaterwerkstätten, Katastrophenschutz, Feuerwehr usw.) und Mitwirkung an der Erzeugung von mindestens 15 pyrotechnischen Effekten. Bei Schwierigkeiten wenden Sie sich bitte uns (08803 6369-0).
Erläuterungen zu den Zulassungsvoraussetzungen
Lehrgangsdauer:
Die Lehrgangsdauer ist gesetzlich geregelt und beträgt 5 Tage (Montag bis Freitag).
Kundenfreundliche Unterrichtszeiten:
Unsere Unterrichtszeiten sind gegenüber denen unserer Mitbewerber besonders kundenfreundlich: Beginn des Unterrichts ist erst am Montagnachmittag 14.45 Uhr und Ende des Unterrichts bereits am Freitagmittag, 14.00 Uhr.
Beginn und Ende des Unterrichts sind auf den Bahnfahrplan abgestimmt. Sogar Teilnehmer aus Hamburg und Umgebung brauchen erst am Montag die Reise antreten und sind noch am Freitagabend wieder zu Hause.
Außerdem:
Attraktive Unterrichtszeiten mit Nachmittagspausen zum Entspannen oder Wandern in der Bilderbuchlandschaft rund um das Schulungsheim.
Termine und Preise:
Standard-Termine sind jährlich im März, Juni (Zusatztermin) und Oktober. Da die Lehrgänge meist voll ausgebucht sind, finden des Öfteren Zusatztermine statt!
Unsere Lehrgangspreise sind außerordentlich günstig und nur einer der zahlreichen Pluspunkte gegenüber unseren Mitbewerbern. zur Preisübersicht zur Terminübersicht
Förderung:
► Wenn durch die Teilnahme am Lehrgang Arbeitslosigkeit verhindert oder beseitigt werden kann oder die Arbeitsvermittlungschancen erhöht werden übernimmt evtl. die Bundesagentur für Arbeit die Ausbildungskosten. Dieser Lehrgang in der KursNet Datenbank der Bundesagentur für Arbeit. Achten Sie auf die Termine.
► Für Zeitsoldaten übernimmt oft der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr die Ausbildungskosten.
► Arbeitgeber mit weniger als 50 Beschäftigten haben gem. § 8 BFG auf Antrag die Möglichkeit Erstattung der Lehrgangskosten in Anspruch zu nehmen. Nähere Informationen unter www.bildungsfreistellung.rlp.de
Weiteres:
Informationen zum Schulungsheim
Stundenplan zum Bühnenpyrotechnikerlehrgang














