Sonderlehrgang Pyrotechnik - € 1.380,-
Ausbildung zum Film-Feuerwerker
Umgang mit Sprengmitteln für große Effekte für Freilichtbühnen, Film und Fernsehen und Katastrophenschutz - mit behördlicher Prüfung
Lehrgangsbezeichnung nach dem Sprengstoffgesetz (1. SprengV, § 32):
Sonderlehrgang für den Umgang - ausgenommen das Herstellen und das Wiedergewinnen - mit explosionsgefährlichen Stoffen in Film- oder Fernsehproduktionsstätten.
Zielgruppe:
► Pyrotechniker, die gewerblich oder privat (Hobbypyrotechniker) tätig sein wollen und die einen Bühnenpyrotechniker- oder Großfeuerwerkerlehrgang absolviert haben und Ihre Fachkunde sowie ihre Erlaubnis bzw. Befähigungsschein erweitern wollen. Die Erweiterung bezieht sich auf den Umgang und die Verwendung von Sprengstoffen und auf die Erlaubnis der Tätigkeit in Studios, Film- und/oder Fernsehproduktionsstätten, Freilichtbühnen, Katastrophenschutzübungen und private Anlässe.
► Bühnentechniker, die pyrotechnische Gegenstände im Freien (Freilichtbühnen) abbrennen wollen. Die Durchführungsanweisung zum § 28 Abs. 3 der Unfallverhütungsvorschrift "Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung" GUV-I 810, gültig ab 1. April 1998, sieht für die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände bei Produktionen im Freien neben der Teilnahme am Bühnenpyrotechnikerlehrgang auch die Teilnahme an diesem Lehrgang vor.
Abschluss / Zeugnis:
Der Lehrgang schließt mit einer Prüfung unter behördlicher Aufsicht ab. Bei bestandener Prüfung erhält der Teilnehmer ein Fachkundezeugnis, mit dem er seine Erlaubnis bzw. seinen Befähigungsschein nach dem Sprengstoffgesetz bei seiner Behörde ausstellen lassen kann. Die Fachkunde bezieht sich dabei auf die Kategorien F2, F3, F4, P1, P2, S1, S2, T1, T2 (bzw. die entsprechenden Klassen), pyrotechnische Sätze (Schwarzpulver), gewerbliche Sprengstoffe, Sprengschnur und dazugehörige Zündmittel.
Qualifikationsbezeichnung:
Behördlich geprüfte(r) Filmpyrotechniker(in) mit Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz für den Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen in Film- oder Fernsehproduktionsstätten.
Weitere Informationen zum Lehrgangsinhalt
Zulassungsvoraussetzungen:
► Mindestalter von 21 Jahren
► Vorlage einer gültigen Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 der 1. SprengV (Achtung: Die UB ist nur ein Jahr gültig). Diese muss bis zum Lehrgangsbeginn vorliegen (die Ausstellung der UB dauert im Normalfall 6 Wochen), sonst kann die Teilnahme am Lehrgang nicht ausgesprochen werden.
► Abgeschlossener Grundlehrgang "Bühnenpyrotechnikerlehrgang" oder Grundlehrgang "Großfeuerwerkerlehrgang".
► Bescheinigung des Unternehmers über die Mitwirkung an der Erzeugung von mindestens 10 pyrotechnischen Effekten.
Bei Schwierigkeiten fragen Sie bitte unter +49 (0) 8803 6369-0 nach.
Erläuterungen zu den Zulassungsvoraussetzungen
Lehrgangsdauer:
Die Lehrgangsdauer ist gesetzlich geregelt und beträgt 5 Tage (Montag bis Freitag).
Kundenfreundliche Unterrichtszeiten:
Unsere Unterrichtszeiten sind gegenüber denen unserer Mitbewerber besonders kundenfreundlich: Beginn des Unterrichts ist erst am Montagnachmittag 14.45 Uhr und Ende des Unterrichts bereits am Freitagmittag, 14.00 Uhr.
Beginn und Ende des Unterrichts sind auf den Bahnfahrplan abgestimmt. Sogar Teilnehmer aus Hamburg und Umgebung brauchen erst am Montag die Reise antreten und sind noch am Freitagabend wieder zu Hause.
Außerdem:
Attraktive Unterrichtszeiten mit Nachmittagspausen zum Entspannen oder Wandern in der Bilderbuchlandschaft rund um das Schulungsheim.
Termine und Preise:
Standard-Termin ist im April. Da die Lehrgänge meist voll ausgebucht sind, finden ggf. Zusatztermine statt.
Unsere Lehrgangspreise sind außerordentlich günstig und nur einer der zahlreichen Pluspunkte gegenüber unseren Mitbewerbern. zur Preisübersicht zur Terminübersicht
Förderung:
► Wenn durch die Teilnahme am Lehrgang Arbeitslosigkeit verhindert oder beseitigt werden kann oder die Arbeitsvermittlungschancen erhöht werden übernimmt evtl. die Bundesagentur für Arbeit die Ausbildungskosten. Dieser Lehrgang in der KursNet Datenbank der Bundesagentur für Arbeit. Achten Sie auf die Termine.
► Für Zeitsoldaten übernimmt oft der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr die Ausbildungskosten.
► Arbeitgeber mit weniger als 50 Beschäftigten haben gem. § 8 BFG auf Antrag die Möglichkeit Erstattung der Lehrgangskosten in Anspruch zu nehmen. Nähere Informationen unter www.bildungsfreistellung.rlp.de
Weiteres:
Informationen zum Schulungsheim
Stundenplan zum Bühnenpyrotechnikerlehrgang














