Weitere Details finden Sie in den Anmeldeunterlagen, die sie hier direkt runterladen können.
Zusammenfassung der Lehrgangsinhalte im Bühnenpyrotechnikerlehrgang
Bildergalerie zum Bühnenpyrotechnikerlehrgang
Lehrgangsbezeichnung nach dem Sprengstoffgesetz (1. SprengV, § 32):
Grundlehrgang "Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen für Bühne und Theater"
Zielgruppe - siehe auch Zulassungsvoraussetzungen:
Theatermitarbeiter, Bandmitglieder, Bühnen- und Studiotechniker, Veranstaltungstechniker, Feuerwehr und Katastrophenschutz, ... oder Hobbypyrotechniker die für private Zwecke mit pyrotechnischen Gegenständen oder pyrotechnischen Sätzen umgehen wollen.
Der theoretische Unterricht:
Die Grundlage des theoretischen Unterrichts bezieht sich auf das 450-seitige Lehrbuch „zum staatlich anerkannten Bühnenpyrotechniker“, welches vom hauseigenen Fachverlag vertrieben wird. Bei der Erarbeitung des Buches wurde größter Wert auf einfaches Erlernen der erforderlichen Fachkunde gelegt. Gesetzestexte wurden leicht verständlich umformuliert und über 200 verschiedene Abbildungen garantieren einen praxisbezogenen, anschaulichen Unterricht. Wir sind die einzige Pyrotechnikerschule in Deutschland die zur Unterrichtsdurchführung das Lehrbuch zum staatlich anerkannten Bühnenpyrotechniker verwendet.
Hinweis: Während des Unterrichts zeigen wir verschiedene Beitrage unserer jahrelangen Erfahrungen, in Form von Bild- und Videodatein.
Mehr Informationen: Fotos Schulungsheim
Der praktische Unterricht:
Die Pyrotechnikerschule bzw. die Firma Hummig Effects, sind seit über 50 Jahren auf den Spezialeffektebau für Theater und Opernhäusern spezialisiert. Aus dieser Erfahrung heraus bieten wir die Möglichkeit, Effektgeräte, sowie Szenen und Kulissen im praktischen Unterricht zu integrieren. In unseren Spielszenen (Musikkonzert mit Pyroshow auf unserer Open-Air-Bühne, Westernspiele auf unserer Betriebseigenen Freilichtbühne, viele Einzeleffekte in unserer Werkhalle), die die Lehrgangsteilnehmer selbstständig gestalten werden über 80 pyrotechnische Übungs- und Prüfungsaufgaben durchgeführt. Das dazugehörige Video finden Sie am Ende der Seite.
Abschluss / Zeugnis / Prüfung:
Der Lehrgang schließt mit einer praktischen und einer theoretischen Prüfung unter behördlicher Aufsicht ab. Im praktischen Prüfungsteil wird unter anderem der korrekte Aufbau und die Durchführung, sowie eine entsprechende Dokumentation der Effekte erwartet. Ebenfalls einzigartig: Der theoretische Teil wird mit Hilfe eines Prüfungsfragenkataloges, ähnlich der Führerscheinprüfung beantwortet. Die Antworten hierfür werden anschaulich im Unterricht erarbeitet. Da es uns sehr wichtig ist das jeder ausreichend auf die Prüfung vorbereitet ist, geben wir jeden Abend zusätzliche, freiwillige, personenbezogene Stunden zur Prüfungsvorbereitung. Nach bestandener Prüfung erhält der Teilnehmer ein Fachkundezeugnis, mit dem er seine Erlaubnis bzw. seinen Befähigungsschein nach dem Sprengstoffgesetz bei seiner Behörde beantragen kann.
Die Fachkunde bezieht sich dabei auf die Kategorien F1, F2, F3, F4, P1, P2, S1, S2, T1, T2. Siehe auch: Inhalte der Fachkundezeugnisse
Qualifikationsbezeichnung:
Staatlich geprüfte(r) Bühnenpyrotechniker(in) mit Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz für den Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen und Sätzen in Theatern oder vergleichbaren Einrichtungen, das sind zum Beispiel: Stadthallen, Studios, Diskos, Feuerwehren, Vereine, Showgruppen, Feuerkünstler etc.)
(NICHT: Pyrotechniker für Film- und Fernsehaufnahmen hierfür benötigen Sie die Ausbildung zum Filmpyrotechniker)
Zulassungsvoraussetzungen:
Mindestalter von 21 Jahren
Vorlage einer gültigen Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 der 1. SprengV (Achtung: Die UB ist nur ein Jahr gültig). Diese muss bis zum Lehrgangsbeginn vorliegen (die Ausstellung der UB dauert in der Regel 6 Wochen), sonst kann die Zulassung zum Lehrgang nicht ausgesprochen werden.
Ausbildung als Requisiteur, Waffenmeister, Bühnenmeister, Beleuchtungsmeister oder nachweisbare Kenntnisse und Fertigkeiten über eine vergleichbare Tätigkeit (z. B. Veranstaltungstechniker, Tontechniker, Handwerker in den Theaterwerkstätten, Bühnenbildner, Maskenbildner, Regisseur, Kameramann usw.) in einer öffentlich-rechtlich geregelten Prüfung.
Alternativ:
Bescheinigung über eine mindestens einjährige Tätigkeit in Theatern, Veranstaltungsbetrieben oder vergleichbaren Einrichtungen (z. B. Schulen, Diskotheken, Gaststätten, Kirchen, Jugendzentren, Laientheater, Musikbands, Mehrzweckhallen, Bars, Eventagenturen, PA- und Beleuchtungsverleih, Theaterwerkstätten, Katastrophenschutz, Feuerwehr usw.) und Mitwirkung an der Erzeugung von mindestens 15 pyrotechnischen Effekten. Bei Fragen und Schwierigkeiten wenden Sie sich bitte an uns. E-Mail: post@hummig.de
Erläuterungen zu den Zulassungsvoraussetzungen
Lehrstunden Übersicht:
Lehrstunden Übersicht:
Die Lehrgangsdauer ist gesetzlich geregelt und beträgt 5 Tage (Montag Nachmittag bis Freitag Mittag). Der Kurs besteht aus 36 Pflichtstunden.
Sprengstoffrecht und Gefahrgutrecht 9 Std.
Aufbau, Funktion von pyrotechnischen Gegenständen und deren Sätzen 7 Std.
Planung und Durchführung von Vorführungen mit Pyrotechnik (Indoor + Outdoor) 7 Std.
Unfallverhütung und Sicherheitsbelehrung 2 Std.
Praktische Übungen Pflichtstunden 5 Std., zusätzlich freiwillig 5 Std.
Prüfung 6 Std.
Es werden weiterhin zusätzlich 7 freiwillige Stunden für praktische Übungen und Prüfungsvorbereitung angeboten.
Kundenfreundliche Unterrichtszeiten:
Unsere Unterrichtszeiten beginnen am Montag Nachmittag, 14:45 Uhr. Somit haben Teilnehmer mit einer deutlich längeren Anfahrt, die Möglichkeit am Tag des Unterrichts, die Anreise anzutreten. Der Kurs endet am Freitag gegen 14:00 Uhr.
Außerdem:
Unser Schulungsheim liegt im idyllischen Steingaden. Nach dem Unterricht haben Sie die Möglichkeit, die Bilderbuchlandschaft rund um das Karl-Eberth-Haus zu erkunden. Zu Fuß ist die berühmte „Wieskirche“ in Steingaden zu erreichen, ebenso gibt es etliche schöne Wanderwege in und um Steingaden.
Preise und Termine:
Die Lehrgangsgebühr beträgt 890,- Euro
Standard-Termine sind jährlich im März, Juni (Zusatztermin) und Oktober. Eine rechtzeitige Anmeldung wird empfohlen, da unsere Lehrgänge meist 6 Wochen vorher schon ausgebucht sind.
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Förderung:
Wenn durch die Teilnahme am Lehrgang Arbeitslosigkeit verhindert oder beseitigt werden kann oder die Arbeitsvermittlungschancen erhöht werden übernimmt evtl. die Bundesagentur für Arbeit die Ausbildungskosten. Dieser Lehrgang in der KursNet Datenbank der Bundesagentur für Arbeit. Achten Sie auf die Termine.
Für Zeitsoldaten übernimmt oft der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr die Ausbildungskosten.
Arbeitnehmer mit weniger als 50 Beschäftigten haben gem. § 8 BFG auf Antrag die Möglichkeit Erstattung der Lehrgangskosten in Anspruch zu nehmen. Nähere Informationen unter www.bildungsfreistellung.rlp.de
Weiteres:
Informationen zum Schulungsheim
Stundenplan zum Bühnenpyrotechnikerlehrgang
Das Lehrbuch und der Prüfungsfragenkatalog zu diesem Lehrgang sind auch bei uns im Shop erhältlich.